Ordnungsgemäßer Nachweis über die erbrachten Leistungen in
der Jugendarbeit für die Saison 2015/2016
Gemäß dem
Vorstandsbeschluss vom 08.04.2015, veröffentlicht mit Rundschreiben RS 724 vom 13.05.2015 (http://www.schach.at/downloads/verband/RS_724.pdf),
Schriftführer Gerald Huemer, sieht sich auch die Schach Kultur Wels als Verein
der 1./2. Landesliga in der Bringschuld, die abgeleistete Jugendarbeit gemäß
der quantitativen Indikatoren einem Nachweis zuzuführen. Die Erfüllung der vom
Landesverband gestellten 3 Forderungen wird dabei als Textbericht, ergänzt
durch bildgebende Dokumentation durchgeführt und auf der Homepage des
Landesverbandes zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt. Die Schach Kultur
Wels kann nachfolgend die vollinhaltliche Erfüllung aller gestellter 3
Voraussetzungen dokumentieren. Diese sind im genauen Wortlaut gemäß
beschlussgebendem Manifest:
- §1: „20 zur Turnierschach-Elowertung eingereichte Partien von Jugendspielern nachweisen“
- §2: „Ein Jugendturnier veranstalten“
- §3: „Einen Anfängerkurs veranstalten“
Name
|
Kategorie
|
Pass-Nummer
|
07/15-10/15
|
10/15-01/16
|
01/16-04/16
|
GESAMT
|
Stritzinger Jonas
|
U-12
|
130508
|
5
|
6
|
7
|
18
|
Puett Raphael
|
U-12
|
130661
|
6
|
5
|
10
|
21
|
Plöckinger Paul
|
U-16
|
131638
|
0
|
8
|
5
|
13
|
Stroh Johannes
|
U-12
|
132969
|
0
|
0
|
7
|
7
|
Kraus Simon
|
U-12
|
132944
|
0
|
0
|
9
|
9
|
Die Schach Kultur
Wels erachtet die Bringschuld gemäß §1 der Forderungen als voll erfüllt an.
Bezüglich des
Wortlautes in §2 bzgl. Der Veranstaltung eines Jugendturieres konnten 3 Runden
der 2. Klasse Jugend am 21.11.2015 in Wels veranstaltet und einer
organisatorischen Abwicklung zugeführt werden, Spiellokal Neuen Mittelschule 8 Wels-Lichtenegg. Ein ausführlicher Bild-Bericht
wurde diesbezüglich bereits zeitnahe nach absolvierter Veranstaltung auf der
Homepage der Schach Kultur Wels zur Veröffentlichung gebracht (http://schachwels.blogspot.co.at/2015/11/2-klasse-jugend-b-am-21112015-in-wels.html).
Die Schach Kultur
Wels erachtet auch die Bringschuld gemäß §2 der Forderungen als voll erfüllt
an.
Bezugnehmend auf den
Passus §3 zum Anfängerkurs: die Schach Kultur Wels konnte unter der fachlich
und pädagogisch exzellent interpretierten Leitung von Mag. Ernst Gugenberger wieder jeweils dienstags ab 17:00 für den Nachwuchs ein Stufen-Training abhalten.
Unter Abzug der Ferien, etc. kommt man so auf ca. 40 Trainingstage für die
Jugendlichen. Die Veranstaltung eines dezidierten Anfängerkurses erachtet die
Schach Kultur Wels als nicht sinnvoll, da sich laufend neue Kinder am
Schachspiel erproben wollen und dabei gleich die Grundlagenarbeit anzusetzen
hat. Nicht alle Kinder, die ein paar Termine mitarbeiten, können auch
längerfristig gebunden und für Einsätze, z.B. in der 2. Klasse Jugend,
aufgebaut werden. Somit wurde obwegen der hohen Fluktuation implizit mehrmals
in der Saison 2015/2016 mit einem Nachwuchs-Grundlagenkurs gestartet.
Die Schach Kultur
Wels erachtet folglich auch Bringschuld gemäß §3 der Forderungen als voll
erfüllt an und sieht sich hinsichtlich der Erfüllung der geforderten
Nachwuchsarbeit als vollinhaltlich entlastet an. Für die Saison 2015/2016 mit
zumindest einer Mannschaft in der 1./2. Landesliga werden wieder dieselben
Leistungsindikatoren als Zielvorgabe ausgelobt.
[Gerald Zwettler, Schriftführer im Auftrag von Obmann
Severin Humenberger]
SCHACH KULTUR
Obmann Severin
Humenberger
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen